„EXPLOSIONSSCHUTZ IN WÄRMEÜBERTRAGUNGSANLAGEN MIT ORGANISCHEN WÄRMEÜBERTRAGUNGSFLÜSSIGKEITEN.“
Hier ein Auszug:
„Die folgenden Aussagen konzentrieren sich auf die Frage, ob der Einsatz von organischen Wärmeträgerflüssigkeiten die zwingende Notwendigkeit schafft, eine Explosionszone um das Wärmeträgersystem herum zu klassifizieren. Sie basieren auf unserer langjährigen Erfahrung in der Konstruktion, Herstellung und Durchführung von Wartungs-, Reparatur- und technischen Servicearbeiten an den unterschiedlichsten Wärmeübertragungsanlagen sowie auf unserer Kenntnis der Explosionsschutzbestimmungen.
Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und haben keinen Verordnungsstatus gegenüber technischen Behörden oder Behörden Dritter. Bei abweichenden oder neueren Regelungen oder Richtlinien können wir die Vollständigkeit und Gültigkeit dieser Aussagen im rechtlichen Sinne nicht garantieren …“
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